
Süßstoffe oder Zuckeraustauschstoffe
Kurzantwort
Das Wichtigste in Kürze
Kurzantwort
„Süßungsmittel“ ist der Oberbegriff für zwei Gruppen von Zusatzstoffen. Süßstoffe wie Sucralose, Acesulfam-K, Aspartam oder Steviolglycoside süßen um ein Vielfaches stärker als Zucker und werden in winzigen Mengen eingesetzt. Zuckeraustauschstoffe – die Polyole wie Maltit, Sorbit, Xylit oder Erythrit – süßen ähnlich schwach wie Zucker, werden in größeren Mengen verwendet und können dann abführend wirken. Beide Gruppen sind von der EFSA bewertet. Welche Hinweise auf der Packung stehen müssen, hängt von der Gruppe ab.
Merksatz
Süßstoffe: wenig Menge, viel Süße. Zuckeraustauschstoffe: viel Menge, Volumen und Textur – und bei mehr als 10 % ein Abführ-Hinweis.
02Grundlagen
Zwei Gruppen unter einem Namen
Süßungsmittel sind in der EU Zusatzstoffe. Vor ihrer Zulassung wird geprüft, ob sie gesundheitlich unbedenklich und technologisch notwendig sind. Die Verbraucherzentrale zählt derzeit 13 zugelassene Süßstoffe und 8 Zuckeraustauschstoffe. In Proteinpulvern stehen häufig intensive Süßstoffe, in Riegeln oft Polyole, weil sie zusätzlich Masse liefern.
Gruppe 1
Süßstoffe
Laut Verbraucherzentrale süßen sie zwischen 30- und 37.000-mal stärker als Haushaltszucker. Deshalb reichen sehr kleine Mengen, und sie liefern praktisch keine Energie. Sie dürfen nur in bestimmten Lebensmitteln und bis zu festgelegten Höchstmengen eingesetzt werden. Beispiele: Acesulfam-K (E 950), Aspartam (E 951), Sucralose (E 955), Steviolglycoside (E 960a).
Gruppe 2
Zuckeraustauschstoffe (Polyole)
Chemisch Zuckeralkohole, aber ohne Bezug zu Trinkalkohol. Sie liefern im Schnitt weniger Energie als Zucker – für die Kennzeichnung gilt 2,4 kcal je Gramm, für Erythrit 0 kcal. Sie dürfen nur in bestimmten Lebensmittelgruppen eingesetzt werden, dort meist ohne Zahlenhöchstmenge – so viel, wie technisch nötig ist. Größere Mengen können Blähungen und Durchfall verursachen. Beispiele: Sorbit (E 420), Maltit (E 965), Xylit (E 967), Erythrit (E 968).
Bewertung
Was der ADI-Wert bedeutet
Der ADI (Acceptable Daily Intake) ist die Menge, die nach heutigem Wissen lebenslang täglich aufgenommen werden kann, ohne dass gesundheitliche Folgen zu erwarten sind – angegeben je Kilogramm Körpergewicht. Er ist ein Sicherheitsmaßstab mit Puffer, kein Zielwert und keine Verzehrempfehlung.
Im Vergleich
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe nebeneinander
Übersicht
Die beiden Gruppen im direkten Vergleich
Klick zum Ausklappen
Übersicht
Die beiden Gruppen im direkten Vergleich
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| Merkmal | Süßstoffe | Zuckeraustauschstoffe (Polyole) |
|---|---|---|
| Süßkraft | Etwa 30- bis 37.000-mal süßer als Zucker | Ähnlich oder schwächer als Zucker |
| Eingesetzte Menge | Sehr gering | Größer, liefern auch Volumen und Textur |
| Energie | Praktisch keine | 2,4 kcal je Gramm (Kennzeichnung), Erythrit 0 kcal |
| Höchstmengen | Für bestimmte Lebensmittel festgelegt | Nur in bestimmten Lebensmitteln, dort meist ohne Zahlenhöchstmenge |
| Pflichthinweis | „mit Süßungsmittel(n)“; bei Aspartam zusätzlich Phenylalanin-Hinweis | „mit Süßungsmittel(n)“; ab mehr als 10 % zusätzlich Abführ-Hinweis |
| Typisch im Sport | Proteinpulver, Drinks, Booster | Proteinriegel, Schokoladenüberzüge, manche Pulver |
Nach Verbraucherzentrale und LMIV. Maßgeblich sind Zutatenliste und Kennzeichnung des jeweiligen Produkts.
Die Gruppe sagt noch nichts über einen einzelnen Stoff. Jeder Süßstoff und jeder Zuckeraustauschstoff hat eine eigene Bewertung. Für Aspartam hat die EFSA 2013 einen ADI von 40 mg je kg Körpergewicht bestätigt; er gilt nicht für Menschen mit Phenylketonurie, die Phenylalanin streng meiden müssen. Für Erythrit hat sie 2023 einen ADI von 0,5 g je kg Körpergewicht festgelegt, abgeleitet aus der Schwelle für die abführende Wirkung. Zu Sucralose gibt es einen eigenen Ratgeber.
Die EFSA bewertet die zugelassenen Süßungsmittel derzeit neu, weil einige Bewertungen über 20 Jahre alt sind. Laut Verbraucherzentrale sieht das BfR bei Fragen wie den Auswirkungen auf das Darmmikrobiom noch Datenbedarf. Neue Bewertungen können also zu angepassten Werten führen.
04Praxis
So erkennst du die Süßung auf dem Etikett
1. Hinweis neben der Bezeichnung suchen
Enthält ein Lebensmittel Süßungsmittel, muss in Verbindung mit der Produktbezeichnung „mit Süßungsmittel(n)“ stehen. Ist zusätzlich Zucker enthalten, lautet der Hinweis „mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“.
2. Klassenname und Stoff in der Zutatenliste
In der Zutatenliste steht der Klassenname „Süßungsmittel“, gefolgt vom Namen oder der E-Nummer – etwa „Süßungsmittel: Sucralose“ oder „Süßungsmittel: E 965“. Erst dieser Teil verrät, zu welcher Gruppe die Süßung gehört.
3. Die Sonderhinweise kennen
Aspartam: Steht der Name in der Zutatenliste, muss „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf der Packung stehen; steht nur die E-Nummer, lautet der Hinweis „enthält Aspartam (eine Phenylalaninquelle)“. Polyole: Bei mehr als 10 % zugesetzten Polyolen ist „kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken“ Pflicht.
4. Nährwerte je 100 g prüfen
„Zuckerfrei“ oder „mit Süßungsmitteln“ heißt nicht „ohne Energie“. „Zuckerfrei“ darf nach der HCVO nur heißen, was höchstens 0,5 g Zucker je 100 g enthält – Polyole zählen dabei nicht als Zucker, liefern aber Energie. Protein und Fett ohnehin. Vergleiche die Energieangabe je 100 g statt dich auf die Vorderseite zu verlassen.
5. Mehrere Quellen zusammenzählen
Ein Shake, ein Riegel, ein Light-Getränk und Kaugummi können jeweils unterschiedliche Süßungsmittel enthalten. Wer bestimmte Stoffe meiden möchte oder empfindlich auf Polyole reagiert, prüft jedes Produkt einzeln.
Beispiel aus der Beratung
Ein Kunde möchte „keine Süßstoffe“ und greift deshalb zu einem Riegel mit der Aufschrift „ohne künstliche Süßstoffe“. In der Zutatenliste steht „Süßungsmittel: Maltit, Erythrit“. Formal ist die Angabe korrekt – der Riegel enthält trotzdem Süßungsmittel, nur aus der anderen Gruppe. Entscheidend ist nicht die Werbeaussage, sondern der Stoffname hinter „Süßungsmittel“.
05Einordnung
Was Bewertungen und Leitlinien aussagen – und was nicht
WHO-Leitlinie 2023: Gewichtskontrolle
Die WHO rät seit Mai 2023 davon ab, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle oder zur Senkung des Risikos nichtübertragbarer Krankheiten einzusetzen. Die Empfehlung ist ausdrücklich bedingt (conditional), gilt nicht für Menschen mit bestehendem Diabetes und schließt Polyole nicht ein. Sie bewertet den Nutzen für das Körpergewicht – nicht die Zulassung oder die ADI-Werte einzelner Stoffe, die in der EU die EFSA festlegt.
Zugelassen heißt nicht „gesünder als Zucker“
Eine Zulassung bedeutet, dass ein Stoff innerhalb der festgelegten Verwendungen als sicher bewertet ist. Sie ist keine Empfehlung, möglichst viel davon zu verzehren. Die Verbraucherzentrale ordnet Süßungsmittel ausdrücklich nicht als gesündere Alternative zu Zucker ein.
Besondere Situationen
Menschen mit Phenylketonurie müssen Aspartam meiden. Wer empfindlich auf Polyole reagiert, sollte größere Mengen meiden. Bei Diabetes, in der Schwangerschaft oder bei anhaltenden Verdauungsbeschwerden gehört die Frage nach Süßungsmitteln in die ärztliche oder ernährungstherapeutische Beratung.
Fazit
Den Stoffnamen lesen, nicht den Slogan
Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe erfüllen dieselbe Aufgabe auf völlig unterschiedliche Weise. Wer die beiden Gruppen unterscheiden kann, versteht Hinweise wie „mit Süßungsmitteln“, „enthält eine Phenylalaninquelle“ oder den Abführ-Hinweis auf Anhieb. Weder ein pauschales „Chemie“-Urteil noch das Versprechen „zuckerfrei“ hilft bei der Auswahl weiter.
Hinter „Süßungsmittel“ steht immer ein konkreter Stoff – und der entscheidet über Menge, Kennzeichnung und Verträglichkeit.
FAQ
Häufige Fragen
Sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe dasselbe?
Sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe dasselbe?
Nein. Beide fallen unter den Oberbegriff Süßungsmittel. Süßstoffe süßen sehr stark in winzigen Mengen, Zuckeraustauschstoffe (Polyole) werden in größeren Mengen eingesetzt.
Ist Stevia ein Süßstoff?
Ist Stevia ein Süßstoff?
Ja. Zugelassen sind Steviolglycoside, die aus der Stevia-Pflanze gewonnen werden (E 960a). Sie zählen zu den Süßstoffen und werden wie diese gekennzeichnet.
Ist Aspartam krebserregend?
Ist Aspartam krebserregend?
Die IARC hat Aspartam 2023 als „möglicherweise krebserregend“ eingestuft. Laut Verbraucherzentrale gibt es dafür keine klaren Belege beim Menschen, und die Einstufung berücksichtigt keine Verzehrmengen. Der 2013 von der EFSA bestätigte ADI liegt bei 40 mg je kg Körpergewicht; auch die WHO hält diese Menge laut Verbraucherzentrale für sicher.
Helfen Süßstoffe beim Abnehmen?
Helfen Süßstoffe beim Abnehmen?
Die WHO rät seit 2023 davon ab, Süßstoffe zur Gewichtskontrolle einzusetzen. Die Empfehlung ist bedingt und gilt nicht für Menschen mit Diabetes.
Was bedeutet der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“?
Was bedeutet der Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“?
Er ist bei Aspartam Pflicht. Er richtet sich an Menschen mit Phenylketonurie, die Phenylalanin streng meiden müssen.
Ist ein Produkt mit Süßungsmitteln kalorienfrei?
Ist ein Produkt mit Süßungsmitteln kalorienfrei?
Nein. Polyole liefern Energie, und Protein, Fett oder andere Kohlenhydrate ohnehin. Maßgeblich ist die Energieangabe je 100 g.
Wissensseiten
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Wissens-Quellen
Quellen & Vertiefung
Externe Quellen
Verbraucherzentrale
Süßungsmittel: Was sind Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe? (Stand 26.06.2025)
EU-Recht
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) – Anhang III (Pflichthinweise) und Anhang XIV (Umrechnungsfaktoren)
EFSA
Aspartame – Themenseite und Neubewertung 2013
EFSA
Re-evaluation of erythritol (E 968) as a food additive (EFSA Journal 2023)
WHO
WHO advises not to use non-sugar sweeteners for weight control (15.05.2023)
EU-Recht
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 – nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO)
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